Mitgliedschaft

TuS Tating

Um unserem Verein beizutreten, füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus und senden Sie es per E-Mail an info@tus-tating.de oder Alternativ per Postwurfsendung an 
 

 

1. Vorsitzende                   oder                     Schriftwartin
 

Inken Bradl                                                    Gabi Schreiber

Osterende                                                     Pastoratsweg 2

25836 Garding                                                  25881 Tating
 

 

Kosten:

Erwachsene:                 8,00 Euro pro Monat

Kinder:                             4,50 Euro pro Monat

Familien:                       16,00 Euro pro Monat

Passives Mitglied:         5,00 Euro pro Monat

Eiderstedter Modell:   1,00 Euro pro Monat

 

Die Vereinbarung zwischen den Vereinen nach dem Eiderstedter Modell kurz erklärt:

Der TuS Tating, TSV St.Peter-Ording, TSV Tetenbüll, Gardinger TSV, TSV Witzwort und TSV Oldenswort
kooperieren innerhalb des Eiderstedter Modells.

Nachstehend wird folgende neue Vereinbarung getroffen:

Ein Vereinsmitglied kann außerhalb seines Stammvereines alle Sportarten, die der eigene Verein nicht
anbietet, in einem der o.g. Vereine in Anspruch nehmen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
• Gilt nur für Kinder, Jugendliche, Schüler, Studenten und Auszubildende bis Ende der    Schul- bzw.
Ausbildungszeit, maximal bis zum 21. Lebensjahr.
• Muss aktiv in seinem Stammverein Sport treiben.
• Eine Anmeldung in dem anderen Verein ist, auch aus versicherungstechnischen Gründen,
erforderlich, da dem neuen Verein Kosten entstehen wird ein zusätzlicher Mitgliedsbeitrag von
1,00€ pro Monat fällig. Dieser Mitgliedsbeitrag wird vom „neuen“ Verein in Rechnung gestellt.

Hinweis:Der „neue“ Verein muss auch dieses Mitglied dem LSV (Jahresmeldung) melden.

Diese Vereinbarung gilt ab dem 1.1.2012 zunächst für 1 Jahr und verlängert sich automatisch, wenn
nicht ein Verein 3 Monate vor Jahresende dieser Vereinbarung widerspricht.

 Hinweis:
 

Kündigung der Mitgliedschaft

Die Anmeldung ist verbindlich und kann nur durch schriftliche Kündigung an die Vorsitzende oder der Schriftwartin, unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende beendet werden.
 

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